Hannover, 19. Mai 2020 |

Nutzungsrechte an Software |
HP COMPACT |
Steffen Töhte, Rechtsreferendar, Hannover |

Bei Softwareverträgen treten in der Praxis oft schwierige Fragen auf. Die meisten Softwareüberlassungsverträge über Standardsoftware sind entweder Kaufverträge (bei Überlassung auf Dauer) oder Mietverträge (bei Überlassung auf Zeit). Immer wieder umstritten sind dabei praktische Fragen der Nutzung: Wie viele Lizenzen müssen für die jeweilige Nutzung einer Software erworben werden? Ab welchem Zeitpunkt liegt überhaupt eine urheberrechtlich relevante Nutzung vor? Wie kann man als Softwarehersteller sein Produkt durch die Vertragsgestaltung vor Piraterie schützen?
Diese Fragen beantwortet der Compact-Aufsatz „Nutzungsrechte an Software“.

>> jetzt weiterlesen

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen wünschen, kontaktieren Sie uns gerne oder besuchen Sie uns auch auf www.herfurth.de.

200519-hp-news

Sprechen Sie uns an!

Tel: +49 511-30756-0
Oder schreiben Sie uns:

    * Pflichtfeld

    Ich erkläre mich mit der Übertragung meiner Daten über ein gesichertes Formular einverstanden.*