recht.privat  |  im August 2017  |
Antje Katharina Liedtke, Rechtsreferendarin
und Greta Eriksen, Stud.jur. (Feb 2016),
Anne Knodel, Rechtsreferendarin (Aktualisierung Aug 2017)  |

Ca. 57 Prozent der Deutschen haben sich mit dem Thema Erbschaft beschäftigt, nur etwa 30 Prozent besitzen ein Testament. Noch weniger Bürger haben sich mit ihrem digitalen Nachlass befasst – einer repräsentativen Studie des Digitalverbandes Bitkom zufolge nämlich gerade einmal 19 %. Deusch definiert den „digitalen Nachlass“ als „die Gesamtheit der Rechtsverhältnisse des Erblassers betreffend informationstechnischer Systeme einschließlich des gesamten elektronischen Datenbestands des Erblassers“. Dies sind Verträge mit Telekommunikationsanbietern, auf analogen Medien gespeicherte Daten, E-Mail- und Social-Media-Konten, Cloud-Daten und Konten bei Kaufportalen, also alle informationstechnisch relevanten vertraglichern Beziehungen.

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