In Corona, Corona Finanzhilfen
Hannover,  28.03.2020  |  Auf unserem Corona helpdesk informieren wir über aktuelle Nachrichten und Ratschläge zu Liquiditätskrediten und Kurzarbeit:
NBank erleichtert das Antragsverfahren für Kredite
28.03.2020  |  Die NBank hat am 27.3. eine neue Mitteilung zu einem effizienten Antragsverfahren herausgegeben. Zum einen hat sie neue Serverkapazitäten eingerichtet, zum anderen die Kommunikation weitergehend organisiert und auf typische Fehler bei der Antragstellung hingewiesen. Die Antragsdokumente müssen vollständig sein und im Original eingereicht werden. Oft fehle auch eine nachvollziehbare Begründung der Existenzbedrohung. Den Inhalt der aktuellen Hinweise finden Sie in unserem Herfurth Corona helpdesk unter Finanzhilfen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen und der Finanzlage des Unternehmens zutreffend und Einschätzung nach bestem Wissen erfolgen müssen. Bei falschen Angaben drohen den Geschäftsführern strafrechtliche Konsequenzen wegen Betrugs.
>> Hinweis: Unser Beratungsangebot zur Beantragung von Fördermitteln finden Sie ebenfalls unter Finanzhilfen oder unter stuff@herfurth.de.

Anträge zur Kurzarbeit richtig stellen
27.03.2020  |  Oft haben Unternehmen falsche Vorstellungen zu den Bedingungen für Kurzarbeit und stellen vergebliche oder fehlerhafte Anträge. So trifft nicht zu,. dass allein ein Auftrags- oder Umsatzrückgang Kurzarbeit begründet, etwa nach der Formel 50% Umsatzrückgang begründen 50% Kurzarbeit. Tatsächlich muss das Unternehmen nachvollziehbar darlegen, welche Arbeiten konkret durch einen Geschäftsrückgang ausfallen und welche Bereiche, Abteilungen , Teams und Mitarbeiter davon in welchem Umfang betroffen sind. In Jedem Fall ist der Betriebsrat einzubeziehen und mit ihm eine Betriebsvereinbarung zu treffen, in einigen Fällen gibt es Vorgaben der Tarifpartner. Besteht kein Betriebsrat, muss der Arbeitgeber mit jedem betroffenen Mitarbeiter eine individuelle Vereinbarung zur Kurzarbeit getroffen haben. Macht die Geschäftsführung bewusst falsch Angaben zu den Geschäftsverhältnissen, erfüllt dies typischerweise den Tatbestand des Subventionsbetrugs.
>> Hinweis: Unser Beratungsangebot zur Beantragung von Kurzarbeit finden Sie ebenfalls unter Finanzhilfen oder unter vwendt@herfurth.de.

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