Hannover, 19. Mai 2020 |
Nutzungsrechte an Software |
HP COMPACT |
Steffen Töhte, Rechtsreferendar, Hannover |
Bei Softwareverträgen treten in der Praxis oft schwierige Fragen auf. Die meisten Softwareüberlassungsverträge über Standardsoftware sind entweder Kaufverträge (bei Überlassung auf Dauer) oder Mietverträge (bei Überlassung auf Zeit). Immer wieder umstritten sind dabei praktische Fragen der Nutzung: Wie viele Lizenzen müssen für die jeweilige Nutzung einer Software erworben werden? Ab welchem Zeitpunkt liegt überhaupt eine urheberrechtlich relevante Nutzung vor? Wie kann man als Softwarehersteller sein Produkt durch die Vertragsgestaltung vor Piraterie schützen?
Diese Fragen beantwortet der Compact-Aufsatz „Nutzungsrechte an Software“.
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