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Hannover, 05.12.2017  |  Die regelmäßig zum Jahresende auftretende Verjährung von Forderungen in Deutschland war Thema von Rechtsanwalt Marc-André Delp im Rahmen des Frühstückstalk von Pro Hannover Region. In Deutschland verjähren zum Jahresende nicht titulierte Forderungen aus dem Jahre 2014, soweit sie der Regelverjährung von drei Jahren unterliegen. Dazu zählen beispielsweise Kaufpreisforderungen. Dagegen können sich Forderungsinhaber durch die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder eines gerichtlichen Verfahrens noch bis zum 31.12.2017 wehren. Eine gerichtlich titulierte Forderung verjährt erst in dreißig Jahren.

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