Immer wieder sehen sich Arbeitgeber (AG) und Arbeitnehmer (AN) mit psychischen Belastungen im Arbeitsleben konfrontiert. Die Folge ist oft: AN werden arbeitsunfähig. Welche Möglichkeiten gibt es für den AG, psychische Belastungen zu erkennen? Welche präventiven Maßnahmen kann der AG vornehmen? Kann ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) die Belastungen für AG und AN beseitigen? Für den AG stellen sich zusätzlich u.a. die arbeitsrechtlichen Fragen: Wie ist die Entgeltfortzahlung geregelt? Wie funktioniert eine Wiedereingliederung? Gibt es einen Versetzungsanspruch des ANs? Hat der AN eine Offenbarungspflicht gegenüber dem AG? Wann kann man von einer „negativen Prognose“ im Sinne des § 1 KSchG ausgehen? Wie lange muss ein AG zuwarten, bis er eine personenbedingte Kündigung gegenüber dem AN aussprechen kann?
Psychische Belastungen
- Stress in der Arbeitswelt
- Wie wird Stress zum Burnout?
- Zu beachtende Symptome
- Prävention
- Betriebliches Eingliederungsmanagement
Rechtliche Sicht
- Entgeltfortzahlung
- Wiedereingliederung
- Versetzungsanspruch des ANs
- Offenbarungspflicht des AN gegenüber dem AG
- „Negative Zukunftsprognose“
- Personenbedingte Kündigung
Clemens Freiherr von Wendt verfügt über fundierte Erfahrungen aus seiner früheren langjährigen Tätigkeit als Hauptgeschäftsführer eines Arbeitgeberverbandes, der für seine Kompetenz im Arbeitsrecht bekannt ist.
Gudrun Alers ist Geschäftsbereichsleiterin im UB Betriebliches Gesundheitsmanagement bei der AOK und verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich Psychische Erkrankungen.
Sabine Reimann ist als Rechtsanwältin bei Herfurth & Partner für das Ressort Personal und Arbeit und das Länderdezernat Brasilien zuständig.
Wir laden Sie herzlich zu unserem Arbeitsfrühstück ein
am Donnerstag, 26. Oktober 2017, 08:30 Uhr
bei Herfurth & Partner, Luisenstr. 5, 30159 Hannover
Das Programm und das Anmeldeformular finden Sie nachfolgend zum Download.